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Hausnumerierung

Der Bürgermeister hat gemäß § 41 der Kärntner Bauordnung (K-BO 1996)für Gebäude, die bewohnt werden oder deren Kennzeichnung im öffentlichen Interesse liegt, Orientierungsnummern festzusetzen.

Zuständig

Müllinformation

Wir bitten Sie höflichst Ihren Altpapiercontainer am Vortag bzw. bis spätestens 6 Uhr des Abfuhrtermins an der Straße bei Ihrer Hauseinfahrt zur Entleerung bereit zu stellen.

Nicht bereitgestellte Container werden nicht entleert!