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Grabgebühren

Zuständig

Grabgebühren:
a) Doppel- bzw. Familiengrab jährlich € 20,--,
b) Einzelgrab jährlich € 10,50,
c) Urnengrab jährlich € 10,50;

Gebühr für Öffnen und Schließen:
a) Grab € 361,--,
b) Urne € 72,--,

Hallengebühr:
Für 1 Aufbahrung € 72,--;

Glockenläuten (gesondert): € 31,--;

Kühlbox::
a) für Gemeindebürger € 27,--,
b) für nicht Gemeindebürger € 37,--;

Gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 20.12.2017.

Müllinformation

Wir bitten Sie höflichst Ihren Altpapiercontainer am Vortag bzw. bis spätestens 6 Uhr des Abfuhrtermins an der Straße bei Ihrer Hauseinfahrt zur Entleerung bereit zu stellen.

Nicht bereitgestellte Container werden nicht entleert!