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Die Abgabe wird nach der Nutzfläche der Wohnung bemessen.Die Höhe beträgt pro Monat:a) bei Wohnungen mit einer Nutzfläche bis 30 m² € 4,--,b) bei Wohnungen mit einer Nutzfläche von mehr als 30 m² bis 60 m² € 9,--,c) bei Wohnungen mit einer Nutzfläche von mehr als 60 m² bis 90 m² € 15,--,d) bei Wohnungen mit einer Nutzfläche von mehr als 90 m² € 25,--;
Verordnung laut Beschluss des Gemeinderates vom 03.07.2014.