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Zweitwohnsitzabgabe

Die Abgabe wird nach der Nutzfläche der Wohnung bemessen.
Die Höhe beträgt pro Monat:
a) bei Wohnungen mit einer Nutzfläche bis 30 m² € 4,--,
b) bei Wohnungen mit einer Nutzfläche von mehr als 30 m² bis 60 m² € 9,--,
c) bei Wohnungen mit einer Nutzfläche von mehr als 60 m² bis 90 m² € 15,--,
d) bei Wohnungen mit einer Nutzfläche von mehr als 90 m² € 25,--;

Verordnung laut Beschluss des Gemeinderates vom 03.07.2014.

Müllinformation

Wir bitten Sie höflichst Ihren Altpapiercontainer am Vortag bzw. bis spätestens 6 Uhr des Abfuhrtermins an der Straße bei Ihrer Hauseinfahrt zur Entleerung bereit zu stellen.

Nicht bereitgestellte Container werden nicht entleert!