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Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.

Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile,
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

Müllinformation

Wir bitten Sie höflichst Ihren Altpapiercontainer am Vortag bzw. bis spätestens 6 Uhr des Abfuhrtermins an der Straße bei Ihrer Hauseinfahrt zur Entleerung bereit zu stellen.

Nicht bereitgestellte Container werden nicht entleert!