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Bau-Mitteilung bewilligungsfreier Vorh. (§7 K-BO)

Für bestimmte im § 7 der Kärntner Bauordnung aufgezählte Vorhaben ist keine Baubewilligung erforderlich, sondern nur eine schriftliche Mitteilung an die Baubehörde. Hier fallen auch keine Gebühren an.
Bitte mitbringen:
  • Mitteilung formlos,
  • Skizze des Bauvorhabens

Kärntner Bauordnung K-BO 1996

Zuständig