Für bestimmte im § 7 der Kärntner Bauordnung aufgezählte Vorhaben ist keine Baubewilligung erforderlich, sondern nur eine schriftliche Mitteilung an die Baubehörde. Hier fallen auch keine Gebühren an.
Bitte mitbringen:
- Mitteilung formlos,
- Skizze des Bauvorhabens
Kärntner Bauordnung K-BO 1996