Vor jeder Eheschließung muss ein Eheermittlungsverfahren durch das Wohnsitzstandesamt eines der beiden Partner durchgeführt werden. Hiebei wird eine Niederschrift über die Ehefähigkeit aufgenommen.
Dazu sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Amtliche Lichtbildausweise
- Geburtenbuchabschriften (jeweils beim Geburtsstandesamt erhältlich)
- Staatsbürgerschaftsnachweise
- Heiratsurkunden aller Vorehen
- Nachweise über die Auflösung aller Vorehen (Scheidungsbeschlüsse mit Rechtskraftvermerk, Sterbeurkunden
- Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
- Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
- Meldenachweise
- (weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)
- Gerichtsbeschluss über Ehemündigkeit (männlich zwischen 18 und 19 Jahren, weiblich zwischen 15 und 16 Jahren)
- Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
- Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft