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Eheschließung

Vor jeder Eheschließung muss ein Eheermittlungsverfahren durch das Wohnsitzstandesamt eines der beiden Partner durchgeführt werden. Hiebei wird eine Niederschrift über die Ehefähigkeit aufgenommen. Dazu sind folgende Unterlagen mitzubringen:
  • Amtliche Lichtbildausweise
  • Geburtenbuchabschriften (jeweils beim Geburtsstandesamt erhältlich)
  • Staatsbürgerschaftsnachweise
  • Heiratsurkunden aller Vorehen
  • Nachweise über die Auflösung aller Vorehen (Scheidungsbeschlüsse mit Rechtskraftvermerk, Sterbeurkunden
  • Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
  • Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
  • Meldenachweise
  • (weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)
  • Gerichtsbeschluss über Ehemündigkeit (männlich zwischen 18 und 19 Jahren, weiblich zwischen 15 und 16 Jahren)
  • Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
  • Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft