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Fahrtkostenzuschuss

Zusätzlich zu den Förderungen des Landes und den Begünstigungen des Finanzamtes fördert auch die Marktgemeinde Klein St. Paul ihre berufsbedingten Pendler mit einem Fahrtkostenzuschuss der Gemeinde. Diese Initiative der Marktgemeinde Klein St. Paul soll das Wohnen im Gemeindegebiet attraktiver machen und ist eine freiwillige Leistung dieser familienfreundlichen Gemeinde. Die Antragstellung ist möglich vom 01.01. bis 30.06. des Folgejahres.

Zuständig

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