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Feuerpolizei - Feuerbeschau

Der zuständige Rauchfangkehrer hat im Rahmen seiner Kehrarbeiten jährlich sämtliche Feuerstellen einer Sichtprüfung zu unterziehen und eventuelle Mängel aufzuzeigen. Er hat die fristgerechte Behebung dieser Mängel zu überwachen und bei Nichtbehebung die Gemeinde zu verständigen.

Zuständig