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Minderjährigkeit

Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, sind minderjährig.

Kinder unter 7 Jahren sind gänzlich geschäftsunfähig. Unmündige Minderjährige (Personen zwischen 7 und 14 Jahren) und mündige Minderjährige (Personen zwischen 14 und 18 Jahren) sind eingeschränkt geschäftsfähig.

Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Müllinformation

Wir bitten Sie höflichst Ihren Altpapiercontainer am Vortag bzw. bis spätestens 6 Uhr des Abfuhrtermins an der Straße bei Ihrer Hauseinfahrt zur Entleerung bereit zu stellen.

Nicht bereitgestellte Container werden nicht entleert!